Regalprüfung
Handelt es sich dabei um gewerblich genutzte Regale, unterliegen diese einer Prüfpflicht nach DIN EN 15635.
Die bedeutet, das entsprechende Regale mindesten 1mal aller 12 Monate.
Die Regalprüfungspflicht gilt daher für:
• alle Lagerräume mit Regalanlagen,
• für Regale, auf denen Arbeitsmittel oder Materialien abgelegt werden,
• für Regale in Verkaufseinrichtungen oder in der Landwirtschaft.
Welche Regale müssen geprüft werden?
Gemäß Berufsgenossenschaft gilt grundsätzlich für alle Regaltypen die Inspektionspflicht. Dazu gehören: Paletten- und Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Fachbodenregale, Mehrgeschossanlagen, Durchlaufregale, manuell verfahrbare Regale sowie Archivregale.
Die Regalprüfung konzentriert sich auf den ordnungsgemäßen Aufbau, die Kennzeichnung der zulässigen Belastung und Vorhandensein der notwendigen Schutzeinrichtungen.
Es werden:
• Sichtkontrollen der Regalbauteile auf Beschädigungen hin durchgeführt.
• Erstellung eines Prüfprotokolls mit Auflistung aller Beanstandungen und zu
ergreifenden Maßnahmen.