Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln DGUV Regel 109-017
Alle Anschlagmittel, beispielsweise Ketten, Hebebänder, Seile, Haken, Ösen und Schäkel müssen vor der ersten Inbetriebnahme, sowie mindestens einmal jährlich (bei Bedarf auch öfter) von einem Sachkundigen ( Inhaber einer Sachkunde Prüfung nach BetrSichV §2 (6) und ArbschG §7) geprüft werden.
Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, müssen mindestens alle 3 Jahre auf Rissfreiheit überprüft werden.
Als Anschlagmittel gelten:
• Ketten,
• Seile und Seilgehänge,
• Polyesterrundschlingen,
• Hebebänder,
• Haken,
• Ösen,
• Schäkel,
• Zurrketten (hier gilt die 3-jährige Rissfreiheitsprüfung nicht).
Geprüft wird bei den Anschlagmitteln
• der Zustand (Verformung, Risse, Brüche, etc.),
• der bestimmungsgemäße Zusammenbau,
• die Sicherheitseinrichtungen (z.B. Schnepper im Hakenmaul, Verbindungsglieder,
Verkürzungshaken, etc.)