Prüfungen nach DGUV
Die Sicherheit eines Arbeitsmittels muss nach der Betriebssicherheitsverordnung § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) über die gesamte Lebensdauer gewährleistet sein. Von wesentlicher Bedeutung für den sicheren Betrieb eines Arbeitsmittels sind somit regelmäßige Prüfungen, um sicherheitswidrige Zustände rechtzeitig erkennen zu können.