Fachkraft für Arbeitssicherheit
Seit dem 1. Januar 2011 ist laut DGUV Vorschrift 2 und Arbeitssicherheitsgesetz (ASIG) jeder Unternehmer, welcher Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu gewährleisten.
Dies kann der Unternehmer, abhängig von der Größe seines Unternehmens selbst organisieren oder sich hierbei von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten unterstützen lassen.
Dabei eröffnet die DGUV Vorschrift 2 die Möglichkeit, Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern die Möglichkeit zur Wahl zwischen der Regelbetreuung oder der alternativen Betreuung zu überlassen
Grundsätzlich setzt sich die Regelbetreuung für Betriebe aus einer Grundbetreuung,
für welche die Unfallverhütungsvorschrift Einsatzzeiten vorgibt, und einen betriebsspezifischen Teil, welcher vom Betrieb selber festgelegt wird zusammen.
Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung richten sich nach der Gefährdungsklasse, in welcher der Betrieb eingestuft ist. Die Einstufung erfolgt nach Höhe und Charakter der Gefährdungen und Belastungen im Betrieb:
Gruppe I: | Einsatzzeit 2,5 | Std./Jahr | je Beschäftigtem |
Gruppe II: | Einsatzzeit 1,5 | Std./Jahr | je Beschäftigtem |
Gruppe III: | Einsatzzeit 0,5 | Std./Jahr | je Beschäftigtem |
Meine Leistungen in der Grundbetreuung:
• Unterstützung/ Beratung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
• Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
• Durchführen von Begehungen
• Unfallanalyse
• Erstellung von Betriebsanweisungen der vorhandenen Gefahrstoffe im Betrieb auf Grundlage § 14
• Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
• Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
• Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
• Unterstützung bei der Selbstorganisation