Unterstützung als Brandschutzbeauftragter


Brandschutzbeauftragte sind die zentralen Ansprechpersonen bei allen Fragen des Brandschutzes im Unternehmen.

Sie beraten und unterstützen den Arbeitgeber in Belangen des vorbeugenden, organisatorischen und betrieblichen Brandschutzes.

Sie wirken bei allen brandschutztechnischen Fragen mit und beraten diesbezüglich, allerdings sind sie weisungsfrei.

 

Der Aufgabenkatalog ist in den Richtlinien der DGUV festgehalten, u.a.:

  • Erstellen / Fortschreiben der Brandschutzordnung

  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen

  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel

  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

  • Meldung von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

  • Aus- und Fortbilden von Brandschutzhelfern

  • Prüfen der Lagerung und / oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

  • Überwachung der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

  • Organisation der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Kontrolle, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten