Ausbildung von Brandschutzhelfern
Jedes Unternehmen ist nach Arbeitsschutzgesetz, den technischen Regeln für Arbeitsstätten und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 1 und DGUV 205-023) dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern zu stellen.
Gemäß DGUV müssen mindestens 5% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. In Betreiben, wo mit einer höheren Brandgefährdung zu rechnen ist, sollten mindestens 10% der Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein.
Ob Erstausbildung oder Auffrischung, bei mir erlernen Sie die vorgeschriebenen und erforderlichen Maßnahmen für eine wirksame Brandbekämpfung. Inhaltlich halte ich mich an die Vorgaben der DGUV Information 205-023 „ Ausbildung von Brandschutzhelfern“.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil, sowie in einer praktischen Übung, bei der jeder Teilnehmer die Möglichkeit bekommt, verschiedene Brandszenarien selbst zu bekämpfen.
Am Ende des Lehrganges erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat.