Auffrischungsschulung von Brandschutzhelfern
Gemäß Vorgaben des Gesetzgebers ( DGUV Information 205-023) müssen Brandschutzhelfer in Abständen von 3 bis 5 Jahren eine entsprechende Brandschutzhelferauffrischung durchlaufen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen kann eine Wiederholung der Ausbildung in kürzeren Abständen erforderlich und sinnvoll sein.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen Teil, sowie in einer praktischen Übung, bei der jeder Teilnehmer die Möglichkeit bekommt, verschiedene Brandszenarien selbst zu bekämpfen.